Eine kurze Einführung in das Schulgesetz.

 
Im Gesetz wird die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Lehrern, Eltern und Schülern betont. Es ist Aufgabe der Schulleitung, sie durch offene Information der Eltern zu fördern, und Aufgabe der Elternvertreter, diese offenen Informationen auch zu fordern.
Elternvertreter haben mit den Konflikten zwischen Eltern und Schülern zu tun. Früher nahmen sie auch mit beratender Stimme an Klassenkonferenzen teil, wenn disziplinarische Maßnahmen gegen einzelne Schüler verhängt wurden. Das ist nach dem neuen Schulgesetz nur noch Sache der Schulleitung.

Typische Konflikte sind: Unterrichtsausfall, zu viele Hausaufgaben, zu viele Klassenarbeiten, die Vorbereitung auf das Zentralabitur oder die Lernstandserhebungen, Beschwerden von Eltern über einzelne LehrerInnen. Künftig wird es an Gymnasien Probleme mit der Länge des Schultags geben, wenn die Schulzeit auf acht Jahre verkürzt wird: Was sollen die Kinder während der Mittagspause machen? Bekommen sie in der Schule etwas zu essen?

Und natürlich bleiben die üblichen Unterstützungsjobs für die Eltern zu organisieren: Klassen- und Schulfeste, das Anstreichen der Klasse, das der Schulträger heute schon fast automatisch von den Eltern erwartet, die Vorbereitung von Klassenfahrten usw.

Weitere Mitwirkungsgremien:

Schulpflegschaft:
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreter nehmen beratend an den Sitzungen teil. Thema laut Gesetz: "Alle wichtigen Angelegenheiten der Schule", auch die Bildungs- und Erziehungsarbeit. Neu im Schulgesetz: dazu können sie auch die Schulleitung ausschließen, die sonst immer an den Sitzungen teilnehmen soll.

Schulkonferenz:
Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertreter für sie Schulkonferenz. Nach dem neuen Schulgesetz gehören ihr in der Grundschule Eltern und Lehrer im Verhältnis 1:1 an, in Haupt- und Realschulen Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis 3:2:1, und in Gymnasien im Verhältnis 2:1:1. Lehrer stellen also immer die Hälfte der Mitglieder, die Schulleitung hat dann die ausschlaggebende Stimme.
Die Schulkonferenz beschließt über alle wesentlichen Fragen der Schule, einschließlich der Wahl des Schulleiters, der Schulleiterin - zu diesem Zweck nehmen dann auch noch Vertreter des Schulträgers, also der Gemeinde, an der Konferenz teil. Auch die eventuelle Einführung einer Schuluniform wird dort beschlossen - oder nicht.

Klassenkonferenzen:
Im Prinzip nimmt der oder die Elternvertreterin mit beratender Stimme teil, aber nicht, wenn es um die Festsetzung der Noten geht. Nun wird dort auch über die neuen Verhaltensnoten beschlossen, auch ohne Eltern, versteht sich.

Fachkonferenzen:
Bisher nahmen höchstens zwei Eltern mit beratender Stimme daran teil, nun kann die Schulkonferenz auch beschließen, dass es mehr sind. Die Fachkonferenz beschließt über Unterrichtsinhalte eins Fachs und über die Lehrmittel, also die Anschaffung von Büchern etc.

Literatur
Das Schulministerium gibt eine Broschüre "Einfach mitwirken" zur Elternmitwirkung heraus. Sie kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.